Mitteilung der Studienkommission
Anrechnungsmodalitäten für berufstätige LehrerInnen, die das Lehramt Informatik als drittes Fach studieren
Bei Vorliegen eines absolvierten Lehramtsstudiums gelten folgende Anrechnungsbestimmungen:
- Informatik gilt als Hauptunterrichtsfach des neuen Lehramtsstudiums. Das zweite Unterrichtsfach (neben Informatik) gilt als absolviert.
- Die gesamte pädagogische Ausbildung (§5 des Studienplans) sowie das Schulpraktikum (§6 des Studienplans) gelten als absolviert.
- Die 10 Sst Freien Wahlfächer des Unterrichtsfaches Informatik gelten als absolviert.
Somit müssen lediglich die Lehrveranstaltungen des Unterrichtsfachs Informatik (§7(2) des Studienplans) absolviert sowie eine neue Diplomarbeit abgefasst werden.
Diplomprüfung
Für den zweiten Teil der zweiten Diplomprüfung (§11(2)3 des Studienplans) gilt folgende Regelung: Die Fachprüfung über das zweite Unterrichtsfach (neben Informatik) entfällt. Es ist die neue Diplomarbeit zu präsentieren sowie die beiden Fachprüfungen aus dem Unterrichtsfach Informatik zu absolvieren.
Da es sich um eine kommissionelle Prüfung handelt, muss neben den beiden Fachprüfern eine dritte Person anwesend sein, die den Vorsitz übernimmt.